Presseinformationen windream

good news! PR-Agentur Bochum: Rechtskonformität des windream ECM-Systems bestätigt

windream erfüllt die gesetzlichen Vorgaben nach GoBD bei der Archivierung auch auf veränderbaren Medien

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Bochum. Die Bochumer windream GmbH, Hersteller und Anbieter des Enterprise-Content-Management-Systems windream, hat sich die Rechtskonformität ihrer ECM-Software-Suite von einer unabhängigen und anerkannten Prüfungsinstanz bestätigen lassen. Das jetzt vorliegende Rechtsgutachten bescheinigt dem windream-System eine „vollumfängliche Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen“, so der Wortlaut des Gutachtens.

Gesetzliche Vorgaben auch für veränderbare Medien erfüllt

Der Gutachter kommt im Rahmen seiner Prüfung des windream ECM-Systems zu dem Ergebnis, dass windream die gesetzlichen Vorgaben nicht nur beim Einsatz unveränderbarer bzw. einmal beschreibbarer Speichermedien erfüllt. Die Revisionssicherheit sei vor allem auch dann gewährleistet, wenn veränderbare Medien eingesetzt werden.

Einzigartiges Alleinstellungsmerkmal

Damit erhält windream ein wegweisendes Alleinstellungsmerkmal, das in dieser Form auf dem Markt einzigartig ist und von dem die Kunden und Interessenten, die den zukünftigen Einsatz eines ECM-Systems planen, unmittelbar profitieren. Denn das Gutachten bescheinigt, dass die Wahl der Speichermedien – veränderbar oder nicht veränderbar – keine entscheidende Rolle spielt, wenn windream zum Einsatz kommt. windream-Anwender erhalten dadurch einen enormen Mehrwert, da sie frei entscheiden können, welche Art von Medien sie zur Archivierung ihrer Dokumente einsetzen möchten.

Konform zu deutscher, österreichischer und Schweizer Gesetzgebung

Das neue Rechtsgutachten bezieht sich auf die Prüfung der windream DMS-Version 6.5 und auf die Version 7.1 des windream Archivs. Es gilt für Deutschland und Österreich. Zuvor hatte das Bochumer Unternehmen allerdings auch ein separates Gutachten für die Schweiz beauftragt. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass windream die Schweizer Anforderungen der dort geltenden so genannten Geschäftsbücherverordnung („GeBüV“) ebenfalls vollumfänglich erfüllt.

Somit ist windream sowohl für die Schweiz als auch für Österreich und Deutschland als rechtskonform in den jeweiligen Staaten anerkannt.


Über die windream GmbH:
Die windream GmbH entwickelt und vertreibt das ECM-System windream. Das Unternehmen beschäftigt zurzeit 85 Mitarbeiter und verfügt über ein weltweites Partnernetz von rund 250
Vertriebs-, Integrations- und Kooperationspartnern in Europa, den USA, Südamerika und Afrika. Zum Kundenkreis zählen renommierte und international operierende Unternehmen wie zum Beispiel Babcock Noell, die DFS Deutsche Flugsicherung, die Deutz AG, die Swisscom AG sowie die Koenig [&] Bauer AG.

Über das Enterprise-Content-Management-System windream:
windream, seit 2003 weltweit patentgeschützt, gilt als technologisch führende Lösung für die Erfassung, Verwaltung und Archivierung elektronischer Dokumente sowohl im Office-Bereich als auch im SAP-Umfeld. Mit windream wurde weltweit zum ersten Mal ein Dokumenten-Management-System in ein Betriebssystem integriert.
windream wird in der Standard Edition von kleineren und mittelständischen Unternehmen und in der Business Edition von Großunternehmen eingesetzt. Zahlreiche Integrationen in Produkte von Drittanbietern runden das Portfolio ab. Zu den verfügbaren Produkten zählen Anbindungen an ERP-, Warenwirtschafts- und Finanzbuchhaltungssysteme ebenso wie Integrationen in Knowledge-Management-, Groupware- und Imaging/Data-Capturing-Lösungen sowie in verschiedenste branchenspezifische Anwendungen. windream hat als Teilnehmer an der BARC-Studie „Enterprise Content Management“ ein überragendes Ergebnis in allen Testdisziplinen erzielt.

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